Gutachten als Sachverständiger

Sollte einmal alles nichts nützen und alle Mediations- und Schlichtungsversuche sind gescheitert, so kann es im Streitfall auch dazu kommen, dass man „externen Sachverstand“ benötigt.

Ziviltechniker sind vom Gesetzgeber auch zur Erstellung von Gutachten befugt (Privat- und Gerichtsgutachten). Und wir dürfen unsere Auftraggeber auch vor Behörden (nach deren schriftlicher Ermächtigung = Auftrag) vertreten.

Dipl.-Ing. Bernhard Rosa ist seit 2005 auch in der Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs eingetragen und erstellt seit damals auch in gerichtlichem Auftrag (Bezirksgericht, Landesgericht, OLG) Gutachten in seinem Fachgebiet, dem Vermessungswesen (Grenzstreitigkeiten, Grenzfeststellungen, Besonnungs/Beschattungsgutachten und dgl.)