Grenzwiederherstellung
Die Grenzen sind unkenntlich geworden - wir stellen sie wieder her.
Grenzfeststellung
Die Grenzen sind nicht klar oder gar nicht bekannt - wir erheben alte Pläne, rekonstruieren, berechnen, besprechen, verhandeln und beurkunden schließlich, damit danach Rechtssicherheit besteht.
Mappenberichtigung
Die Grenzen sind in der Katastralmappe nicht richtig dargestellt - wir vermessen den Grenzverlauf, holen die Zustimmungserklärungen zu den Naturgrenzen von den Eigentümern ein und beurkunden, dass zwischen diesen kein Rechtsgeschäft stattgefunden hat und dies immer die tatsächliche Grenze gewesen sei.
Die 3 Qualitäten einer Grenzlinie im Kataster
- Graphischer Grenzverlauf im Grundsteuerkataster - „irgendwo dort ist die Grenze“
- Vermessener Grenzverlauf im Grundsteuerkataster - „ungefähr hier ist Ihr Grenzpunkt“
- Grenzverlauf im Grenzkataster - „genau da ist der Grenzpunkt und die Grenze!“
Nur im Grenzkataster besteht Rechtssicherheit, da alle Nachbarn die Grenzen durch deren Unterschrift betätigt haben! Somit sind erst im Grenzkataster die Flächenangaben verbindlich und die „Papiergrenze“ (laut Urkunde am Grundbuch) geht vor der Naturgrenze (eine Ersitzung von Grundstücksteilen ist ausgeschlossen).