Sie sind an einem Grundstück interessiert?

Wir liefern Ihnen Informationen über den Noch-Eigentümer, ob das Grundstück bereits vermessen wurde (schon im Grenzkataster eingetragen ist), ob es baureif (Bauplatzerklärung) und aufgeschlossen (Ver- und Entsorgung) ist und sonst noch so Einiges …


  • Abfragen aus der Digitalen Katastralmappe

  • Erhebungen über Dienstbarkeiten und Belastungen am Grundstück

  • Teilungsentwürfe und Vorschläge

  • Vertragsdaten für den Notar

  • Visualisierungen und Besonnungsdiagramme (Sonnenscheindauer)

  • Variantenuntersuchungen und Bebaubarmachung von Grundstücken

  • Kontakte zu Immobilienmaklern

Unser Tipp! Kein Grundstückskauf ohne Grenzkataster!

Seit 1968 gibt es in Österreich den Grenzkataster. Er wurde vom Gesetzgeber eingeführt, damit der Grundstückseigentümer einen verbindlichen Nachweis über seine Grenzen hat. Bei Grundstücken, die nicht im Grenzkataster eingetragen sind, also Grundstücke im Grundsteuerkataster, ist die Flächenangabe im Grundbuch eine reine „Ersichtlichmachung“ (es ist kein Rechtsanspruch daraus ableitbar!). Diese Flächenangabe kann stimmen oder aber auch (erheblich) differieren. Nur tatsächlich verhandelte und vermessene Grenzen bieten Rechtssicherheit und auch Flächenrichtigkeit. Beim Grundstückskauf kann dies eine große Rolle spielen, da oftmals der Kaufpreis vom Flächenmaß abgeleitet wird. Rechtlich verbindliche Grundgrenzen sind somit sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer ein großer Vorteil.