Sie wollen ein Grundstück oder einen Teil davon verkaufen?

Dann benötigen Sie wahrscheinlich einen Teilungsplan.
Ohne eine Urkunde (von uns) und einem Vertrag (von einem Rechtsanwalt oder Notar) kann im Grundbuch nichts eingetragen oder geändert werden. Vorher müssen vielleicht noch die Grenzen festgestellt, eventuell die Katastralmappe berichtigt und die gewünschten Verkaufsflächen eingerechnet werden.

Wir helfen Ihnen dabei - aber auch mit Behörden und Notaren …


  • Teilungsentwürfe und Vorschläge

  • Urkundenerstellung für Teilungen oder Parzellierungen

  • Teilung im Besitz

  • Teilung gemäß §13 oder §15 LiegTeilG (Vereinfachte Verfahren zur Verbücherung)

  • Behördenansuchen für Nichtwaldfeststellungen / Anträge für dauerhafte Rodungen